AGBAllgemeine Geschäftsbedingungen

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Cakici und Cakici GbR

Im Folgenden als „Auftragnehmer“ bezeichnet, der für Interessenten an den Leistungen der Cakici und Cakici GbR, im Folgenden als „Auftraggeber“ bezeichnet, gilt.



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§ 1 Vertragsgegenstand

Der Auftragnehmer bietet Dienstleistungen im Bereich der Fotografie und Videografie an, wie im Vertrag festgelegt. Die genauen Details der Dienstleistungen, einschließlich Leistungsumfang, Termine und Vergütung, werden individuell im Vertrag geregelt.


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§ 2 Auftrag


(1) Die künstlerisch-technische Gestaltung sowie die Bildgestaltung liegen ausschließlich im Ermessen des Auftragnehmers. Es wird keine verbindliche Mindestanzahl an Bildern garantiert, die den Auftraggebern zur Verfügung gestellt wird. Die Auftraggeber akzeptieren den individuellen Stil und die künstlerischen Freiheiten des Auftragnehmers, welche die Ergebnisse maßgeblich prägen. Reklamationen aufgrund stilistischer Präferenzen sind ausgeschlossen.


(2) Änderungen am vereinbarten Auftrag, die während oder nach Produktionsbeginn vorgenommen werden, führen zu einem entsprechenden Mehraufwand und werden zusätzlich berechnet. Bereits begonnene Leistungen sind vollständig wie vereinbart zu vergüten.


(3) Der Auftraggeber verpflichtet sich, für die Verpflegung und eine angemessene Sitzgelegenheit für den Auftragnehmer zu sorgen. Die Verpflegung erfolgt analog zu den Gästen. Wintergarten, Hochtische oder Terrassenplätze werden nicht als Sitzgelegenheiten anerkannt. Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, wird dem Auftraggeber eine pauschale Entschädigung in Höhe von 450 Euro pro Person berechnet.


(4) Sollte der Auftraggeber die einvernehmlich vereinbarte Shooting-Zeit nicht einhalten, behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, die vereinbarte Vergütung in voller Höhe einzufordern. Dieser Absatz gilt für Leistungen mit einer Dauer von weniger als 8 Stunden.

(5) Bei Personenaufnahmen sowie Aufnahmen von Objekten, an denen fremde Urheberrechte, Eigentumsrechte oder sonstige Rechte Dritter bestehen, ist der „Auftraggeber“ verpflichtet, vor der Anfertigung und Nutzung des Bildmaterials die erforderliche Zustimmung der abgebildeten Personen sowie der Rechteinhaber einzuholen


(6) Der „Auftragnehmer“ kann nicht garantieren, dass alle anwesenden Gäste, beispielsweise bei Hochzeiten oder sonstigen Fotoreportagen, abgelichtet werden. Der „Auftragnehmer“ wird jedoch nach bestem Wissen und Gewissen versuchen, die vom „Auftraggeber“ geäußerten Wünsche zu erfüllen.


(7) Der „Auftraggeber“ verpflichtet sich, im Voraus sicherzustellen, dass die Durchführung der Arbeit vor Ort durch den Veranstalter, Besitzer oder Vermieter erlaubt ist. Sollte dies nicht der Fall sein, bleibt der „Auftraggeber“ dennoch zur Zahlung des vereinbarten Betrages verpflichtet.



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§ 3 Vergütung und Zahlung


(1) Die Auftraggeber verpflichten sich zur Zahlung der vereinbarten Kosten, einschließlich etwaiger Reisekosten.


(2) Reisekosten umfassen:


- **Fahrtkosten:** 0,50 Euro/km ab der folgenden Startlocation, die je nach Bundesland variiert. Innerhalb eines 30-km-Umkreises von der jeweiligen Startlocation fallen keine Reisekosten an.

- Startlocation je Bundesland:

- Nordrhein-Westfalen (NRW): Gelsenkirchen

- Baden-Württemberg: Mannheim

- Bremen: Bremen

- Bayern: Nürnberg

- Berlin: Berlin

- Hamburg: Hamburg

- Hessen: Siegen

- Niedersachsen: Osnabrück

- Rheinland-Pfalz: Koblenz

- Saarland: Nohfelden

- Sachsen: Leipzig

- Sachsen-Anhalt: Wolfsburg

- Schleswig-Holstein: Hamburg

- Mecklenburg-Vorpommern: Hamburg

- Thüringen: Kassel


- Aufwandsentschädigung: Für Reisen, die einen Umkreis von 200 km überschreiten, wird eine pauschale Aufwandsentschädigung von 150 Euro pro Person berechnet.


- Hotelkosten: Bei Reisen, die einen Umkreis von 300 km überschreiten, fallen zusätzlich Hotelkosten in Höhe von 150 Euro pro Person und Nacht an.


(3) Eine Terminreservierungsgebühr ist entsprechend der Vereinbarung zu zahlen. Diese beträgt entweder die Hälfte oder den Gesamtbetrag der vereinbarten Vergütung und wird auf den Gesamtbetrag angerechnet.


(4) Wird die Terminreservierungsgebühr oder der Restbetrag nicht fristgerecht gezahlt, ist der „Auftragnehmer“ berechtigt, den Termin abzusagen und bis zu 20 % des vereinbarten Betrags als Mahngebühr in Rechnung zu stellen. Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist seitens des „Auftraggebers“ nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Sämtliche Mahnspesen sowie die Kosten, einschließlich außergerichtlicher anwaltlicher Interventionen, trägt der „Auftraggeber“.


(5) Bei Überschreitung der vereinbarten Zeit wird ein Mehraufwand von 250 Euro pro angefangene Stunde für Film- oder Fotobegleitungen bzw. 300 Euro pro angefangene Stunde für kombinierte Begleitungen berechnet.


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§ 4 Nutzungs- und Urheberrechte


(1) Der Auftragnehmer behält die uneingeschränkten Urheberrechte an den von ihm erstellten Lichtbildern und Lichtbildwerken gemäß den Bestimmungen des Urhebergesetzes.


(2) Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, erhalten die Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den angefertigten Lichtbildern und Lichtbildwerken. Dieses Recht umfasst ausschließlich die Vervielfältigung und Verbreitung für private Zwecke.


(3) Jede entgeltliche Nutzung oder kommerzielle Verwertung der Lichtbilder und Lichtbildwerke ist nur mit vorheriger, schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers zulässig. Dies gilt auch für jede Form der Bearbeitung, Retusche, Verfremdung, Umgestaltung sowie für Foto-Composings, Montagen oder sonstige Manipulationen.


(4) Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Begleichung der vereinbarten Vergütung auf die Auftraggeber über.


(5) Bei Veröffentlichungen im Internet oder in sozialen Netzwerken durch die Auftraggeber ist der Urheber (Website: www.studio-photogram.com) mindestens einmalig und gut sichtbar zu nennen.


(6) Ein Anspruch auf Herausgabe von Originaldateien, Negativen oder sonstigen Rohdateien besteht nicht, es sei denn, dies wurde ausdrücklich zwischen den Parteien schriftlich vereinbart.


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§ 5 Abnahme / Lieferung / Eigentumsvorbehalt


(1) Der Auftragnehmer liefert die vereinbarten Produkte gemäß dem individuell erstellten Vertrag. Darüber hinaus erhalten die Auftraggeber Zugang zu einer passwortgeschützten Onlinegalerie, die alle verwertbaren Bilder enthält. Die Auftraggeber erklären sich ausdrücklich damit einverstanden, dass am Dienstleistungstag angefertigten Lichtbilder in dieser Onlinegalerie hochgeladen und gespeichert werden. Nähere Informationen hierzu sind in der Datenschutzerklärung geregelt, die Bestandteil dieses Vertrages ist.


(2) Die Einräumung von Nutzungsrechten erfolgt ausschließlich nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung.


(3) Die Leistungen des Auftragnehmers gelten als vorbehaltlos abgenommen, wenn die Auftraggeber die gelieferten Lichtbilder oder Lichtbildwerke haben, ohne innerhalb eines angemessenen Zeitraums auf etwaige Mängel hinzuweisen.


(4) Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, auf den von ihm erstellten Lichtbildern und Lichtbildwerken seine Urheberschaft anzugeben. Dies erfolgt ohne einen Anspruch der Auftraggeber auf eine Gegenleistung.


(5) Die Aufnahmen werden für etwaige Nachbestellungen nach Übergabe für eine Frist von 3 Monaten gespeichert. Nach Ablauf dieser Frist ist der Auftragnehmer berechtigt, die Dateien unwiderruflich zu löschen.


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§ 6 Vertragsabschluss / Kündigung


(1) Der Vertrag tritt in Kraft, sobald die Auftraggeber dem Auftragnehmer den unterschriebenen Vertrag (digital oder per E-Mail) innerhalb einer Woche nach Einigung übermittelt haben.

- Erfolgt keine fristgerechte Übermittlung des Vertrages, ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet, den Auftrag durchzuführen.

- Gleiches gilt bei einer nicht rechtzeitigen Zahlung der Terminreservierungsgebühr.


(2) Wird der Auftrag durch die Auftraggeber aus Gründen, die nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind, abgesagt oder gekündigt, bleibt die Verpflichtung zur Zahlung der vereinbarten Vergütung wie folgt bestehen:

- Absage bis zu 6 Monate vor dem Dienstleistungstag: Die Auftraggeber sind verpflichtet, die Terminreservierungsgebühr zu zahlen. Diese wird vom Auftragnehmer einbehalten; eine weitere Vergütung wird nicht fällig.

- Absage weniger als 6 Monate vor dem Dienstleistungstag: Die Auftraggeber sind verpflichtet, die Terminreservierungsgebühr zu zahlen. Diese wird vom Auftragnehmer einbehalten. Der verbleibende Betrag der vereinbarten Vergütung ist ebenfalls von den Auftraggebern zu zahlen. Dieser verbleibende Betrag entfällt jedoch, sofern der Auftragnehmer einen Ersatzauftrag von Dritten für den gleichen Zeitraum erhält.

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§ 7 Haftung


(1) Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur in folgenden Fällen:

- Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit: Nach den gesetzlichen Bestimmungen.

- Leichte Fahrlässigkeit: Ausschließlich bei Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder wesentlicher Vertragspflichten.


In Fällen der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Für Erfüllungsgehilfen und Vertreter haftet der Auftragnehmer in demselben Umfang.


(2) Absatz (1) gilt für Schadensersatzansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich:

- Schadensersatz neben der Leistung.

- Schadensersatz statt der Leistung.

- Ersatzansprüche wegen vergeblicher Aufwendungen.


Dies schließt auch Ansprüche aufgrund von Mängeln, Verzug oder Unmöglichkeit ein.


(3) Höhere Gewalt:

In Fällen von höherer Gewalt, einschließlich:

- Hoheitlicher Maßnahmen.

- Naturkatastrophen.

- Verkehrsstörungen.

- Störungen in der Energie- und Rohstoffversorgung.

- Krankheit oder technischen Störungen.

- Anderen außergewöhnlichen Ereignissen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat,

wird der Auftragnehmer für die Dauer der Beeinträchtigung von der Erfüllung des Vertrags befreit. In diesen Fällen besteht keine Schadensersatzpflicht.


Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Auftraggeber unverzüglich über die Beeinträchtigung zu informieren und eine bereits gezahlte Terminreservierungsgebühr unverzüglich zurückzuerstatten. Zusätzlich wird sich der Auftragnehmer um ein Ersatzteam bemühen. Weitere Ansprüche der Auftraggeber sind ausgeschlossen.

(4) Bei Ausfall oder Verlust des Equipments oder des aufgenommenen Materials aufgrund höherer Gewalt oder Diebstahl übernimmt der „Auftragnehmer“ keine Haftung.


(05) Für Schäden oder den Verlust digitaler Bilddaten, trotz mehrfacher Sicherungsmaßnahmen, haftet der „Auftragnehmer“ ausschließlich bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.


(06) Für Schäden, Mängel oder Verluste, die durch Subunternehmer oder Lieferanten entstehen, welche ihre Leistungen auf eigene Rechnung erbringen, ist jegliche Haftung des „Auftragnehmers“ ausgeschlossen.


(07) Liefertermine für das Bildmaterial sind ausschließlich verbindlich, wenn sie vom „Auftragnehmer“ schriftlich bestätigt wurden. Der „Auftragnehmer“ haftet für Fristüberschreitungen besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.



(10)Der „Auftragnehmer“ übernimmt keine Haftung für den Verlust gespeicherter Daten oder digitalen Bildmaterials. Für Schäden, die durch die Übertragung der gelieferten Daten auf ein Computersystem entstehen, übernimmt der „Auftragnehmer“ keine Verantwortung und leistet keinen Ersatz.


(11)Der „Auftragnehmer“ ist berechtigt, Fremdlabore, Fotobuchhersteller, Produzenten von Hochzeitsalben sowie Druckereien und ähnliche Dienstleister zu beauftragen. Der „Auftragnehmer“ haftet ausschließlich für eigenes Verschulden und nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Ein darüber hinausgehender Schadensersatz, insbesondere über den Materialwert hinaus, ist ausdrücklich ausgeschlossen.


(12) Der „Auftragnehmer“ haftet für die Lichtbeständigkeit und Haltbarkeit des Bildmaterials ausschließlich im Rahmen der Garantiebedingungen des jeweiligen Fotomaterialherstellers. Für Farbveränderungen im Falzbereich sowie auf der Vorder- und Rückseite von Fotobüchern und Hochzeitsalben übernimmt der „Auftragnehmer“ keine Haftung.


(13) Der Versand und Rückversand von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Risiko des „Auftraggebers“. Der „Auftraggeber“ hat das Recht, die Versandmethode sowie den Versanddienstleister zu bestimmen. Sollte die Rücksendung den „Auftraggeber“ nicht erreichen, ist eine Haftung des „Auftragnehmers“ ausgeschlossen. Ein Schadensersatzanspruch ist hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.


(14) Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können Farbabweichungen im Vergleich zur Vorlage oder den Erstbildern auftreten. Farbabweichungen sind auch bei Fotoabzügen und Drucken jeder Art, die aus digitalen Dateien erstellt wurden, möglich. Diese Abweichungen stellen keinen Mangel dar und berechtigen nicht zur Reklamation.


(16) Reklamationen jeglicher Art müssen innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Bildmaterials beim „Auftragnehmer“ eingehen. Nach Ablauf dieser Frist gilt das Bildmaterial als vertragsgemäß und frei von Mängeln angenommen.


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§ 8 Rechte am eigenen Bild / Einräumung von Veröffentlichungsrechten


(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die am Tag der Dienstleistung erstellten Aufnahmen zur Eigenwerbung zu nutzen, um die Qualität seiner Arbeit zu präsentieren. Die Auftraggeber erklären ihr Einverständnis, dass diese Aufnahmen in Print- und digitalen Medien zur Bewerbung der Leistungen des Auftragnehmers verwendet werden dürfen. Der Auftragnehmer ist außerdem berechtigt, die Endprodukte Dritten zugänglich zu machen, sofern dies ausschließlich der Eigenwerbung dient.


(2) Die Auftraggeber gewährleisten, dass alle abgebildeten Personen, die im Rahmen des Auftrags fotografiert werden, mit der Anfertigung und Veröffentlichung ihres Bildnisses einverstanden sind. Einschränkungen oder Vorbehalte zur Nutzung solcher Aufnahmen sind dem Auftragnehmer vor Beginn der Dienstleistung unaufgefordert mitzuteilen.

(3) Der „Auftraggeber“ versichert ausdrücklich, dass er über sämtliche Vervielfältigungs- und Verbreitungsrechte an allen dem „Auftragnehmer“ übergebenen Vorlagen verfügt und bei Personenbildnissen die erforderliche Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung eingeholt hat. Der „Auftraggeber“ übernimmt die volle Verantwortung für sämtliche Ersatzansprüche Dritter, die aus einer Verletzung dieser Verpflichtung resultieren.



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§ 9 Widerrufsbelehrung


(1) Widerrufsrecht:

Sie haben das Recht, diesen Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses und beginnt erst, nachdem Sie diese Widerrufsbelehrung in Textform erhalten haben.


Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Cakici und Cakici GbR, Bismarckstr. 75, 45881 Gelsenkirchen, Telefon: 0209 3598500, E-Mail: info@studio-photogram.com) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. per Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, wenn Sie die Mitteilung vor Ablauf der Frist absenden.


(2) Folgen des Widerrufs:

Im Falle eines wirksamen Widerrufs hat der Auftragnehmer alle Zahlungen, die er vom Auftraggeber erhalten hat, unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Widerrufserklärung, zurückzuerstatten.

Bereits erbrachte Leistungen des Auftragnehmers sind zurückzugeben. Ist eine Rückgabe aufgrund der Natur der erbrachten Leistung nicht möglich, ist der Auftraggeber verpflichtet, Wertersatz für die bereits erbrachte Leistung zu leisten.


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§ 10 Datenschutzerklärung


(1) Verantwortlicher

Verantwortlicher im Sinne der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), sonstiger in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union geltenden Datenschutzgesetze und anderer Bestimmungen mit datenschutzrechtlichem Charakter ist die Cakici und Cakici GbR, Bismarckstr. 75, 45881 Gelsenkirchen (nachfolgend „Verantwortlicher“ bzw. „wir“ oder „uns“).

(2) Umfang und Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten

Im Rahmen des Vertragsschlusses erheben und verarbeiten wir die personenbezogenen Daten des „Auftraggebers“ zum Zwecke der Vertragserfüllung und bestmöglichen Vorbereitung unserer Leistungen.

Darüber hinaus verwenden wir einige der angefertigten Fotos/Videos zu eigenen Werbezwecken. Dies erfolgt ohne Nennung des Nachnamens oder anderer Kontaktdaten des „Auftraggebers“, jedoch unter Verwendung des Vornamens. Die Verbreitung der Fotos/Videos erfolgt überwiegend in digitaler Form auf unserer eigenen Webseite und kann im Zusammenhang mit Referenzen an anderen Stellen veröffentlicht werden.

Zur Bereitstellung der Fotos/Videos für den „Auftraggeber“ nutzen wir die Plattformen Pic-Time.com und Vimeo.com. Der Zugriff auf die hochgeladenen Inhalte ist ausschließlich den berechtigten Inhabern eines Passwortes möglich.

(3) Rechtsgrundlage

Die Verarbeitung personenbezogener Daten, die zur Erfüllung eines Vertrages, dessen Vertragspartei der „Auftraggeber“ ist, erforderlich ist, erfolgt auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Dies gilt auch für Verarbeitungsvorgänge, die zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind.

Die Speicherung und Weiterverarbeitung personenbezogener Daten aufgrund einer Einwilligung erfolgt auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO.

(4) Datenlöschung und Speicherdauer

Die personenbezogenen Daten des „Auftraggebers“ werden gelöscht oder gesperrt, sobald der Zweck der Speicherung entfällt. Dies ist der Fall, wenn der Vertrag vollständig erfüllt ist, die gesetzlichen Gewährleistungsfristen abgelaufen sind und keine weiteren gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.

Eine darüber hinausgehende Speicherung erfolgt nur dann, wenn dies durch unionsrechtliche oder nationale Vorschriften ausdrücklich vorgesehen ist.

Wir weisen darauf hin, dass die Onlinegalerie gemäß § 1 für die vereinbarte Dauer nach dem Dienstleistungstag verfügbar ist. Nach Ablauf dieser Frist behalten wir uns das Recht vor, die Galerie zu löschen oder weiterhin verfügbar zu halten.

(4) Datenlöschung und Speicherdauer

Die personenbezogenen Daten des „Auftraggebers“ werden gelöscht oder gesperrt, sobald der Zweck der Speicherung entfällt. Dies ist der Fall, wenn der Vertrag vollständig erfüllt ist, die gesetzlichen Gewährleistungsfristen abgelaufen sind und keine weiteren gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.

Eine darüber hinausgehende Speicherung erfolgt nur dann, wenn dies durch unionsrechtliche oder nationale Vorschriften ausdrücklich vorgesehen ist.

Wir weisen darauf hin, dass die Onlinegalerie für die in der zwischen den Parteien geschlossenen Vereinbarung festgelegte Dauer nach dem Dienstleistungstag erreichbar ist. Nach Ablauf dieser Frist behalten wir uns das Recht vor, die Galerie zu löschen oder weiterhin verfügbar zu halten.

(5) Weitergabe der Daten an Dritte

Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte erfolgt nicht, mit Ausnahme der zuvor beschriebenen Verwendung von Lichtbildern zur Eigenwerbung und der Nutzung der Onlinegalerie.

(6)Rechte der betroffenen Person

Werden personenbezogene Daten des „Auftraggebers“ verarbeitet, stehen ihm folgende Rechte gegenüber dem „Verantwortlichen“ zu:

1. Auskunftsrecht

Der „Auftraggeber“ kann eine Bestätigung darüber verlangen, ob personenbezogene Daten, die ihn betreffen, verarbeitet werden. Ist dies der Fall, hat er das Recht auf Auskunft über:

a. die Zwecke der Verarbeitung,

b. die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden,

c. die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt wurden oder noch offengelegt werden,

d. die geplante Speicherdauer oder, falls dies nicht möglich ist, Kriterien für die Festlegung der Speicherdauer,

e. das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der personenbezogenen Daten, eines Rechts auf Einschränkung der Verarbeitung oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung,

f. das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde,

g. alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten, wenn die personenbezogenen Daten nicht beim „Auftraggeber“ erhoben wurden.


Darüber hinaus hat der „Auftraggeber“ das Recht, Auskunft darüber zu verlangen, ob seine personenbezogenen Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation übermittelt werden. In diesem Fall kann er Auskunft über die geeigneten Garantien gemäß Art. 46 DSGVO verlangen.

2. Recht auf Berichtigung

Der „Auftraggeber“ hat das Recht, unverzüglich die Berichtigung ihn betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen. Unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung hat er das Recht, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten zu verlangen.

3. Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“)

Der „Auftraggeber“ kann verlangen, dass die ihn betreffenden personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht werden, sofern einer der folgenden Gründe vorliegt:

a. Die personenbezogenen Daten sind für die Zwecke, für die sie erhoben oder verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig.

b. Der „Auftraggeber“ widerruft seine Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.

c. Die personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet.

d. Die Löschung ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich.

e. Die Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Art. 8 Abs. 1 DSGVO erhoben.


4. Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

Der „Auftraggeber“ kann die Einschränkung der Verarbeitung verlangen, wenn:

a. die Richtigkeit der personenbezogenen Daten vom „Auftraggeber“ bestritten wird,

b. die Verarbeitung unrechtmäßig ist und er die Löschung der Daten ablehnt,

c. die Daten nicht mehr für die Zwecke der Verarbeitung benötigt werden, aber der „Auftraggeber“ sie zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigt,

d. der „Auftraggeber“ Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt hat und noch nicht feststeht, ob die berechtigten Interessen des „Verantwortlichen“ überwiegen.



5. Recht auf Unterrichtung

Hat der „Auftraggeber“ das Recht auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung geltend gemacht, ist der „Verantwortliche“ verpflichtet, allen Empfängern, denen die personenbezogenen Daten offengelegt wurden, diese Berichtigung oder Löschung der Daten mitzuteilen, es sei denn, dies erweist sich als unmöglich oder ist mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden.

6. Recht auf Datenübertragbarkeit

Der „Auftraggeber“ hat das Recht, die ihn betreffenden personenbezogenen Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten und einem anderen Verantwortlichen zu übermitteln, sofern dies technisch machbar ist.

7. Widerspruchsrecht

Der „Auftraggeber“ hat das Recht, aus Gründen, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen.

Der „Verantwortliche“ verarbeitet die personenbezogenen Daten des „Auftraggebers“ nach einem Widerspruch nicht mehr, es sei denn, er kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten des „Auftraggebers“ überwiegen oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

Sofern die personenbezogenen Daten des „Auftraggebers“ verarbeitet werden, um Direktwerbung zu betreiben, hat er das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen. Im Falle eines Widerspruchs werden die personenbezogenen Daten des „Auftraggebers“ nicht mehr für diese Zwecke verarbeitet.

Der Widerspruch kann in schriftlicher Form oder per E-Mail an den „Verantwortlichen“ erfolgen.



8. Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde

Der „Auftraggeber“ hat unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs das Recht, eine Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde einzureichen, wenn er der Ansicht ist, dass die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt.


§ 11 Schlussbestimmungen


(1) Zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bestehen keine mündlichen Nebenabreden. Nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.


(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des U.N.-Kaufrechts (CISG). Diese Rechtswahl entzieht dem Auftraggeber, der Verbraucher ist, jedoch nicht den Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.


(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Klauseln unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

(4) Bestandteil des mit dem „Auftraggeber“ geschlossenen Vertrages sind auch die in §10 Datenschutz genannten Hinweise.

(5) Für den Fall, dass der „Auftraggeber“ keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, gilt der Geschäftssitz des „Auftragnehmers“ als ausschließlicher Gerichtsstand.

(6) Diese AGB gelten ab dem 01.02.2025. Alle früheren AGB verlieren ihre Gültigkeit.

Mit der Unterzeichnung des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrages erkennen die Parteien die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) als verbindlichen Bestandteil des Vertrages an.


Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind verbindlich. Mit der Nutzung unserer Dienstleistungen erklären Sie sich mit diesen einverstanden.

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